AVO Fulda

Die Arbeitsvertragsordnung des Bistums Fulda mit Anlagen.


 

Kontakt

Geschäftsstelle der Bistums-KODA


Paulustor 5
36037 Fulda

Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282



 
Aktuelles

Aktuelle Entwicklungen der Bistums-KODA Fulda im Dezember 2015

Entgelterhöhung 2016

In Anlehnung an die TVL-Erhöhung des Bruttolohns um 2,3 %, mindestens jedoch um 75 €, sowie jeweils 30 Euro mehr Ausbildungsvergütung und Praktikantenentgelt zum 01.03.2016.

Da die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst umfangreicher und komplizierter ausgefallen sind, wurde einvernehmlich beschlossen, für diese Gruppe zunächst den Kita-Ausschuss tagen zu lassen, um dann die Ergebnisse der KODA zur Beschlussfassung vorzulegen.


 

Eigenbeteiligung der Dienstnehmer an der KZVK

Da die Kirchliche Zusatzversorgungskasse ab 2016 die Beiträge kontinuierlich jedes zweite Jahr bis 2022 um 0,5%, in 2024 um 0,3% erhöhen wird, um den Versicherten gleichbleibende Leistungen bieten zu können, ist es (wie bereits seit langem im öffentlichen Dienst) notwendig, dass auch die Dienstnehmer sich an diesem Beitrag beteiligen. Bei einer prozentualen Erhöhung des Pflichtbeitrages durch die KZVK über 5,2 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes trägt der pflichtversicherte Dienstnehmer die Hälfte der prozentualen Differenz zum Ausgangswert 5,2 % ab dem Inkrafttreten einer von der KODA danach beschlossenen Entgelterhöhung.
Sofern in einem Jahr keine Entgelterhöhung durch die KODA beschlossen wird oder die beschlossene Entgelterhöhung den zu diesem Zeitpunkt zusätzlich zu dem bisher zu tragenden Dienstnehmeranteil an den Pflichtbeiträgen zur KZVK nicht um mindestens 100 % überschreitet, trägt der Dienstgeber in diesem Jahr die Beitragserhöhung ohne zusätzliche Beteiligung der Dienstnehmer bis zur nächsten durch die KODA beschlossenen Entgelterhöhung.

Um steuerliche Nachteile zu verhindern, wird zunächst das Bruttoeinkommen um den Eigenbeitrag des Dienstnehmers gesenkt, sodann von diesem der Betrag für die KZVK errechnet.

Damit auf diese Weise die Bruttogehälter nicht kontinuierlich gesenkt und somit in den folgenden Jahren geringere Entgelterhöhungen durch den sogenannten Zinses-Zinseffekt erzielt werden, wird eine Entgelt –Basistabelle auf dem Stand 01.03.2016 der vor der Absenkung der Bruttogehälter für die KZVK-Beiträge errechneten Gehälter weitergeführt. 


 

Anrechnung der Stunden bei Einsatz in der gymnasialen Oberstufe und bei Unterricht nach 20 Uhr oder an Samstagen

Analog zu den Regelungen für Lehrkräfte in staatlichen Schulen, wird bei einem Unterrichtseinsatz von mindestens acht Wochenstunden in der gymnasialen Oberstufe eine Wochenstunde auf die wöchentlichen Pflichtstunden angerechnet, bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften wird dieser Anteil prozentual umgerechnet. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 01.08.2014
.


 

§23 Absatz 5 der AVO Fulda

Es erfolgte zur besseren Verständlichkeit eine Umformulierung. Beihilfen werden analog zur Hessischen Beihilfeverordnung in der jeweils gültigen Fassung gewährt, außer in Fällen, die gegen Grundsätze und Sittenlehre der katholischen Kirche verstoßen. Nur die Beschäftigten können diese Regelung in Anspruch nehmen, die mindestens seit dem 31.12.2001 ununterbrochen im kirchlichen Dienst beschäftigt sind.


 

Bistums-KODA-Ordnung

Im Amtsblatt vom 11.11.2015 wurde die neue Bistums-KODA-Ordnung abgedruckt. Wichtigste Veränderung ist die Beteiligung von Gewerkschaften an Gremien des Dritten Wegs. In der Bistums-KODA-Fulda darf zusätzlich zu den sechs gewählten Dienstnehmervertretern ein von einer Gewerkschaft entsandtes Mitglied gleichberechtigt Teil der KODA werden. Sollte dieses Angebot von einer Gewerkschaft angenommen werden, steht auf Dienstgeberseite diesem ein weiterer vom Bischof entsandter Dienstgeber gegenüber.

Diese Veränderungen wurden bundesweit sowohl diskutiert als auch kritisiert und haben Auswirkungen auf die nächste Wahl, die am 5. September 2016 stattfinden wird. Anders als in anderen Bistümern wurde in Fulda formuliert: „ Berechtigt zur Entsendung ......sind nur Gewerkschaften, .........in denen jeweils 0,5 % der zur Kommission wahlberechtigten Beschäftigten organisiert sind.“ Hiermit soll gewährleistet werden, dass nur solche Gewerkschaften Zutritt zur Bistums-KODA-haben, die auch eine ausreichend hohe Anzahl von Dienstnehmern vertreten.
Ob und welche Gewerkschaften Interesse an der Beteiligung haben, wird sich bei den Vorbereitungen der Wahl zeigen.


 

In Arbeit sind folgende Vorhaben:

Anpassung der SuE - Tabelle Fulda

Da beim Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst des TVöD einige grundlegende Veränderungen vorgenommen werden, beschäftigt sich, wie oben schon erwähnt, zunächst der KiTa-Ausschuss mit dem Thema.


 

Druck der AVO

Die Arbeitsvertragsordnung für das Bistum Fulda wurde in allen Punkten aktualisiert und wird, wenn die Diskussion über die Übernahme des Tarifs für den Sozial- und Erziehungsdienst be- und abgeschlossen ist, in Druck gehen.


 

Außerdem:

Ernennung der dienstnehmerseitigen beisitzenden Richter des Kirchlichen Arbeitsgerichts

Folgende Personen wurden als beisitzende Richter des kirchlichen Arbeitsgerichts von Dienstnehmerseite vorgeschlagen:
Ulrich Moormann (Regionalkantor )
Christel Thiesse,(Lehrerin Marienschule)
Reimar Kerwel (Krankenpfleger Herz-Jesu-Krankenhaus)


 

Vorsitzender des kirchlichen Arbeitsgerichts

Dr. Hawran, Vizepräsident des Landgerichts Fulda, wird dieses Amt übernehmen.


 

Wahl der neuen Bistums-KODA

Bereits jetzt beginnen die Wahlvorbereitungen, da spätestens neun Monate vor Beendigung der Amtszeit Mitteilungen im Amtsblatt und in der Presse hierüber erfolgen müssen. Gewerkschaften müssen ihr Interesse innerhalb von zwei Monaten mitteilen.

Als Wahlleiter hat sich Herr Stefan Bug zur Verfügung gestellt, dem wir hier herzlich für sein Bereitschaft und sein Engagement danken!

Außerdem bittet die KODA alle Mitarbeiter, geeignete Kandidaten für dieses wichtige Gremium zu gewinnen und vorzuschlagen.