Geschäftsstelle der Bistums-KODA
Paulustor 5
36037 Fulda
Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282
In Anlehnung an die vom Land Hessen erlassenen Bestimmungen zur Lehrerfortbildung und Personalentwicklung wurde Ziffer 10 der Anlage 11 AVO Fulda aktualisiert.
Um Nachteile beim Übergang in die Altersteilzeit zu verhindern, wurde § 4 Absatz 4 der Anlage 12 AVO Fulda geändert:
"Für Beschäftigte als Lehrkräfte an kirchlichen Schulen muss die Altersteilzeit so beantragt werden, dass die Arbeitsphase ausschließlich mit Ablauf des Schulhalbjahres (31. Januar oder 31. Juli) endet."
Neu ist, dass nur die Arbeitsphase mit dem Schulhalbjahr enden muss, nicht jedoch die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Somit können Lehrkräfte in Altersteilzeit bei entsprechender Antragsstellung zum Zeitpunkt ihres eigenen Stichtags in Rente gehen.
Die Entgelte der MitarbeiterInnen im Sozial- und Erziehungsdienst werden rückwirkend zum 1. März 2016 um 2,3 % erhöht.
Wie bei den anderen MitarbeiterInnen des Bistums wird auch hier die Entgeltbasistabelle zur Berechnung der Dienstnehmerbeteiligung an der KZVK in § 7a der Anlage 8 AVO Fulda eingefügt. Das Entgelt nach Abzug der 0,05 %-Dienstnehmerbeteiligung an der KZVK ergibt sich aus der "Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst" in Anlage 5 AVO Fulda.
Für die Wahl der Bistums-KODA am 5. September 2016 stehen folgende Termine fest:
13. bis 20.Juni 2016: Aushang des Wählerverzeichnisses im BGV Fulda, Bonifatiushaus Fulda, Regionalhaus Kassel, Mariae Namen Hanau, St. Peter und Paul Marburg und in den Schulen.
3. und 4. August 2016: Mitarbeiterversammlungen in den Regionen. 3. August in Fulda und Hanau; 4. August in Marburg und Kassel
Wie auch die Zentral-KODA beschäftigt sich die Bistums-KODA mit dem Umgang mit sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen in Anlehnung an die "Frankfurter Erklärung der BAG MAV zu sachgrundlosen Befristungen bei kirchlichen Rechtsträgern".
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