AVO Fulda

Die Arbeitsvertragsordnung des Bistums Fulda mit Anlagen.


 

Kontakt

Geschäftsstelle der Bistums-KODA


Paulustor 5
36037 Fulda

Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282



 
Aktuelles

Aktuelle Entwicklungen in der Bistums-KODA im Februar 2017

Ein Tag Arbeitsbefreiung bei schwerer Erkrankung eines nahen Angehörigen

Da es in der heutigen Zeit nicht mehr üblich ist, mit den Eltern oder nahen Angehörigen im selben Haushalt zu leben, wie in § 29 Absatz 1 Buchstabe aa) angenommen wird, wird nicht nur bei Erkrankung eines im selben Haushalt lebenden Angehörigen, sondern auch eines anderen nahen Angehörigen ein Tag Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts gewährt.

Als nahe Angehörige gelten Ehegatten, Kinder und Pflegekinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Eltern.


 

Regelung zum Abschluss von Dienstvereinbarungen

Da die Einbeziehung von Dienstvereinbarungen in den einzelnen Arbeitsvertrag nach weltlichem Recht juristisch nicht eindeutig zwingend ist und angefochten werden könnte, hat die Bistums-KODA beschlossen, § 2 Absatz 1 Satz 2 der Einbeziehungsklausel in den Musterarbeitsverträgen der Anhänge 1a bis 1i zur Arbeitsvertragsordnung wie folgt neu zu formulieren:


"Hierzu gehören insbesondre die Arbeitsvertragsordnung (AVO) nebst ihren Anlagen in der jeweils geltenden Fassung. Ebenfalls Vertragsbestandteil werden die nach den Vorgaben der MAVO des Bistums Fulda geltenden Dienstvereinbarungen, soweit deren persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich eröffnet ist."


Mit der Neuformulierung soll klargestellt werden, dass Arbeitsverträge, die mit einer Einbeziehungsklausel im Bistum Fulda geschlossen werden, immer auch die Dienstvereinbarungen mit einbeziehen, die auf Basis der Mitarbeitervertretungsordnung wirksam geschlossen werden.