AVO Fulda

Die Arbeitsvertragsordnung des Bistums Fulda mit Anlagen.


 

Kontakt

Geschäftsstelle der Bistums-KODA


Paulustor 5
36037 Fulda

Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282



 
Aktuelles

Aktuelle Entwicklungen in der Bistums-KODA im Dezember 2017

Normative Wirkung von Dienstvereinbarungen

In der letzten Sitzung am 4. Dezember 2017 hat die Bistums-KODA Fulda einstimmig beschlossen, dass Dienstvereinbarungen zwingend gelten und dies unter § 3c in die AVO Fulda aufgenommen, und zwar mit folgendem Wortlaut:

"Für das Dienstverhältnis gelten die nach § 38 MAVO abgeschlossenen Dienstvereinbarungen in ihrer jeweils geltenden Fassung, soweit die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter vom persönlichen und sachlichen Geltungsbereich der Dienstvereinbarung erfasst wird.

Werden der Mitarbeiter oder dem Mitarbeiter durch die Dienstvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist der Verzicht auf sie nur mit Zustimmung der Mitarbeitervertretung zulässig."


 

Weitere Themen wurden behandelt

Um sich auf eine einheitliche Formulierung hinsichtlich der Bewährungsaufstiege von EG 10 nach EG 11 bzw. von EG 13 nach EG 14 in der Entgeltordnung zu verständigen, wurde der Antrag in den AVO-Ausschuss verwiesen.

 

In diesem Ausschuss wird auch über die Bezahlung eines Überstundenzuschlags bei kurzfristig angeordneten Überstunden von Teilzeitkräften, die unterhalb der Stunden von Vollbeschäftigten liegen und im Rahmen eines Dienstes nach Dienstplan entstehen, diskutiert.


Ein weiteres Thema ist aufgrund geänderter Lohnsteuerrichtlinien eine eventuelle Änderung der Reisekostenordnung.