AVO Fulda

Die Arbeitsvertragsordnung des Bistums Fulda mit Anlagen.


 

Kontakt

Geschäftsstelle der Bistums-KODA


Paulustor 5
36037 Fulda

Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282



 
Aktuelles

Aktuelle Entwicklungen in der Bistums-KODA im Oktober 2018

Änderung der Anlage 11, 3. II. 2. zur AVO Fulda

3. Schulwanderungen und Schulfahrten

II. Erstattung von Reisekosten für Lehrkräfte und Hilfskräfte

Die vom Hessischen Kultusministerium erstellte Übergangsregelung zur Erstattung von Reisekosten wurde von der Bistums-KODA Fulda übernommen und wie folgt erhöht:

a) Bei einer eintägigen Veranstaltung außerhalb des Schulortbereiches mit einer Dauer von mehr als 8 Stunden:                  12,00 €

b) Bei mehrtägigen Veranstaltungen:

  • im Inland pauschal:                                                                                                                                                           30,00 €
  • im Ausland pauschal:                                                                                                                                                        40,00 €

c) Bei  mehrtägigen Veranstaltungen im Falle unentgeltlicher Unterkunft:

  • im Inland pauschal:                                                                                                                                                            18,00 €
  • im Ausland pauschal:                                                                                                                                                         20,00 €

d) Bei mehrtägigen Veranstaltungen im Falle unentgeltlicher Verpflegung:

  • im Inland pauschal:                                                                                                                                                            20,00 €
  • im Ausland pauschal:                                                                                                                                                         30,00 €

e) Bei mehrtägigen Veranstaltungen im Falle unentgeltlicher Unterkunft und Verpflegung:                                                          4,00 €


Diese Regelung ist gültig ab 01.11.2018.

 

Änderung der Formulierung von Arbeitsvertragsmustern (Anhänge zur AVO)

Die bei Abschluss eines Arbeitsvertrages bisher in Papierform beigefügten Dokumente (Grundordnung, AVO Fulda, Kirchliches Datenschutzgesetz (KDG), Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), EDV-Ordnung, Präventionsordnung Fulda) werden in Zukunft digital und nur auf Wunsch in Papierform zur Verfügung gestellt.

Der neu eingestellte Dienstnehmer bestätigt die Kenntnisnahme mit seiner Unterschrift.


Außerdem wurden in § 8 Absätze 2 und 3 der Musterarbeitsverträge redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die entsprechenden Formulierungen finden Sie unter www.koda.bistum-fulda.de/AVO Fulda/Anhänge.

 

Neuer Vorsitzender im Vermittlungsausschuss

Nach Ausscheiden von Herrn Otto wurde Herr Dr. Joachim Eder (Theologe, Lizentiat im Kanonischen Recht, Herausgeber u.a. der ZMV und des Eichstätter MAVO-Kommentars, ehemaliger Vorsitzender der Zentral-KODA) als Vorsitzender der Dienstnehmerseite gewählt.


 

Sabbatjahr

Der von der Dienstnehmerseite gestellte Antrag zur Ermöglichung eines Sabbatjahres (Erweiterung der Anlage 10 AVO Fulda) wurde nach lebhafter Diskussion in den AVO-Ausschuss verwiesen.


 

Ausnahmeregelung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Auch der von Dienstgeberseite eingebrachte Antrag zur Erweiterung der Frist der Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der Zusammenschlüsse der Kirchengemeinden wurde nach lebhafter Debatte in den AVO-Ausschuss verwiesen.


 

Exerzitien für Mitarbeiter in Schulen und Kitas

Der Antrag der Dienstnehmerseite, auch für Mitarbeiter in den "pastoralen Orten" Schule und Kita analog zu den Regelungen für Gemeinde- und Pastoralreferenten Exerzitien zu ermöglichen, wurde in den Vermittlungsausschuss verwiesen.