Geschäftsstelle der Bistums-KODA
Paulustor 5
36037 Fulda
Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282
3. Schulwanderungen und Schulfahrten
II. Erstattung von Reisekosten für Lehrkräfte und Hilfskräfte
Die vom Hessischen Kultusministerium erstellte Übergangsregelung zur Erstattung von Reisekosten wurde von der Bistums-KODA Fulda übernommen und wie folgt erhöht:
a) Bei einer eintägigen Veranstaltung außerhalb des Schulortbereiches mit einer Dauer von mehr als 8 Stunden: 12,00 €
b) Bei mehrtägigen Veranstaltungen:
c) Bei mehrtägigen Veranstaltungen im Falle unentgeltlicher Unterkunft:
d) Bei mehrtägigen Veranstaltungen im Falle unentgeltlicher Verpflegung:
e) Bei mehrtägigen Veranstaltungen im Falle unentgeltlicher Unterkunft und Verpflegung: 4,00 €
Diese Regelung ist gültig ab 01.11.2018.
Die bei Abschluss eines Arbeitsvertrages bisher in Papierform beigefügten Dokumente (Grundordnung, AVO Fulda, Kirchliches Datenschutzgesetz (KDG), Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), EDV-Ordnung, Präventionsordnung Fulda) werden in Zukunft digital und nur auf Wunsch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Der neu eingestellte Dienstnehmer bestätigt die Kenntnisnahme mit seiner Unterschrift.
Außerdem wurden in § 8 Absätze 2 und 3 der Musterarbeitsverträge redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die entsprechenden Formulierungen finden Sie unter www.koda.bistum-fulda.de/AVO Fulda/Anhänge.
Nach Ausscheiden von Herrn Otto wurde Herr Dr. Joachim Eder (Theologe, Lizentiat im Kanonischen Recht, Herausgeber u.a. der ZMV und des Eichstätter MAVO-Kommentars, ehemaliger Vorsitzender der Zentral-KODA) als Vorsitzender der Dienstnehmerseite gewählt.
Der von der Dienstnehmerseite gestellte Antrag zur Ermöglichung eines Sabbatjahres (Erweiterung der Anlage 10 AVO Fulda) wurde nach lebhafter Diskussion in den AVO-Ausschuss verwiesen.
Auch der von Dienstgeberseite eingebrachte Antrag zur Erweiterung der Frist der Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der Zusammenschlüsse der Kirchengemeinden wurde nach lebhafter Debatte in den AVO-Ausschuss verwiesen.
Der Antrag der Dienstnehmerseite, auch für Mitarbeiter in den "pastoralen Orten" Schule und Kita analog zu den Regelungen für Gemeinde- und Pastoralreferenten Exerzitien zu ermöglichen, wurde in den Vermittlungsausschuss verwiesen.
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