AVO Fulda

Die Arbeitsvertragsordnung des Bistums Fulda mit Anlagen.


 

Kontakt

Geschäftsstelle der Bistums-KODA


Paulustor 5
36037 Fulda

Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282



 
Aktuelles

Aktuelle Entwicklungen in der Bistums-KODA im Februar 2019

Änderung der Anlage 11

Die Gleichbehandlung von "Quereinsteigern" unter den Lehrkräften hinsichtlich der zu erbringenden Pflichtstundenzahl wurde in den Schulausschuss verwiesen.

 

Exerzitien für Dienstnehmer in Schulen und Kitas

Wegen Terminproblemen hat der Vermittlungsausschuss noch nicht getagt.

 

Sabbatjahr

Hierzu ist man im Verständigungsprozess und die Dienstnehmerseite wird in der nächsten Sitzung einen modifizierten Antrag einbringen.


 

Überstunden und Mehrarbeit

In den Kitas führt die Regelung in § 7 Absatz 6 der AVO Fulda zu Diskussionen, hier besonders der Begriff: "über die einrichtungsübliche Arbeitszeit hinaus". Nach intensiver Erörterung befand die Bistums-KODA jedoch, dass diese Thematik wegen der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Einrichtungen nicht einheitlich in der AVO zu definieren sei, sondern es durchaus ratsam ist, es durch Dienstvereinbarungen zu regeln.