Geschäftsstelle der Bistums-KODA
Paulustor 5
36037 Fulda
Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282
Die Gleichbehandlung von "Quereinsteigern" unter den Lehrkräften hinsichtlich der zu erbringenden Pflichtstundenzahl wurde in den Schulausschuss verwiesen.
Wegen Terminproblemen hat der Vermittlungsausschuss noch nicht getagt.
Hierzu ist man im Verständigungsprozess und die Dienstnehmerseite wird in der nächsten Sitzung einen modifizierten Antrag einbringen.
In den Kitas führt die Regelung in § 7 Absatz 6 der AVO Fulda zu Diskussionen, hier besonders der Begriff: "über die einrichtungsübliche Arbeitszeit hinaus". Nach intensiver Erörterung befand die Bistums-KODA jedoch, dass diese Thematik wegen der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Einrichtungen nicht einheitlich in der AVO zu definieren sei, sondern es durchaus ratsam ist, es durch Dienstvereinbarungen zu regeln.
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