AVO Fulda

Die Arbeitsvertragsordnung des Bistums Fulda mit Anlagen.


 

Kontakt

Geschäftsstelle der Bistums-KODA


Paulustor 5
36037 Fulda

Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282



 
Aktuelles

Aktuelle Entwicklungen in der Bistums-KODA im Dezember 2019

Bei der letzten Sitzung der Bistums-KODA im Jahr 2019 am 16.12.2019 wurden keine Beschlüsse gefasst.

In Arbeit sind folgende Themen:

 

Überarbeitung der Anlage 13 AVO Fulda

Im Rahmen der Überarbeitung der Anlage 13 AVO Fulda (Entgeltordnung) werden die Eingruppierungsrichtlinien aktualisiert und ergänzt.

 

Ausschlussfrist von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag

Die Bistums-KODA diskutiert über die Umsetzung des Urteils es Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 30.10.2019, 6AZR 465/18). Hier geht es um die Ausschlussfrist von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag. Nach dem Urteil muss der Dienstgeber diese im Volltext nachweisen.

Das Thema wurde in den AVO-Ausschuss verwiesen, um dort eine Formulierung für die Musterarbeitsverträge zu erarbeiten.

 

Mobilitätskonzept

Die Dienstnehmerseite hat im Rahmen des kirchlichen Umweltschutzes ein Mobiliätskonzept mit den Komponenten Job-/Hessenticket, Job-Bike, Mitfahrerbonus und Bistums-Card erarbeitet und wird es in die weiteren Beratungen einbringen.