AVO Fulda

Die Arbeitsvertragsordnung des Bistums Fulda mit Anlagen.


 

Kontakt

Geschäftsstelle der Bistums-KODA


Paulustor 5
36037 Fulda

Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282



 
Aktuelles

Aktuelle Entwicklungen in der Bistums-KODA im Dezember 2023

Neue Anlage 10 "Sonderregelung für Beschäftigte im Erziehungsdienst

Nach ausführlicher Diskussion hat die Bistums-KODA neue Regelungen für Beschäftigte im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes, die in der AVO Fulda als Anlage 10 aufgeführt sind, beschlossen und dem Diözesanbischof zur In-Kraftsetzung vorgelegt.

Die Regelungen enthalten zahlreiche Verbesserungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bezüglich Eingruppierung, Entgelt und Arbeitszeit.

Über die Regelungen des öffentlichen Dienstes hinausgehend kann im Bereich der AVO Fulda eine kollektive Höhergruppierung der Erzieher/innen in der Entgeltgruppe S 8a nach S 8b im Rahmen einer Dienstvereinbarung vorgenommen werden.

Die Anlage tritt nach Inkraftsetzung rückwirkend zum 01.01.2024 anstelle der alten Anlagen 10 und 10a.

 

Redaktionelle Anpassungen in § 14 und § 17 AVO Fulda

Zur bereits beschlossenen stufengleichen Höhergruppierung wurden klärende, redaktionelle Anpassungen in der AVO unter § 14 und § 17 vorgenommen.