Geschäftsstelle der Bistums-KODA
Paulustor 5
36037 Fulda
Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282
Nach ausführlicher Diskussion hat die Bistums-KODA neue Regelungen für Beschäftigte im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes, die in der AVO Fulda als Anlage 10 aufgeführt sind, beschlossen und dem Diözesanbischof zur In-Kraftsetzung vorgelegt.
Die Regelungen enthalten zahlreiche Verbesserungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bezüglich Eingruppierung, Entgelt und Arbeitszeit.
Über die Regelungen des öffentlichen Dienstes hinausgehend kann im Bereich der AVO Fulda eine kollektive Höhergruppierung der Erzieher/innen in der Entgeltgruppe S 8a nach S 8b im Rahmen einer Dienstvereinbarung vorgenommen werden.
Die Anlage tritt nach Inkraftsetzung rückwirkend zum 01.01.2024 anstelle der alten Anlagen 10 und 10a.
Zur bereits beschlossenen stufengleichen Höhergruppierung wurden klärende, redaktionelle Anpassungen in der AVO unter § 14 und § 17 vorgenommen.
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