Geschäftsstelle der Bistums-KODA
Paulustor 5
36037 Fulda
Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282
Die Kirchen haben das Recht, ein eigenes Arbeitsrechtregelungssystem an die Stelle des Tarifvertragssystems zu setzen (Art. 140 Grundgesetz).
Die von den deutschen Bischöfen erlassene "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" von 1993 regelt die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen. Dort heißt es in Art. 7: "Rechtsnormen für den Inhalt der Arbeitsverhältnisse kommen zustande durch Beschlüsse von Kommissionen, die mit Vertretern der Dienstgeber und Vertretern der Mitarbeiter paritätisch besetzt sind. Die Beschlüsse der Kommissionen bedürfen der bischöflichen Inkraftsetzung für das jeweilige Bistum."
Zuständig ist diese Kommission für alle Rechtsträger der Diözese, der Kirchengemeinden und der Verbände von Kirchengemeinden sowie der sonstigen öffentlichen juristischen Personen des kanonischen Rechts. Die Ordnung der Bistums-KODA gilt unbeschadet ihrer Rechtsform auch für sonstige kirchliche Rechtsträger, welche die Grundordnung für ihren Bereich übernommen haben, sofern sie nicht die Arbeitsver-tragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) anwenden.
Die Bistums-KODA Fulda hat sich erstmals konstituiert am 16. Oktober 1989. Ihr gehören derzeit je sechs Vertreter der Dienstgeber sowie der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an.
Vorsitzender:
Gerhard Stanke, Fulda
(Dienstgeberseite)
Stellv. Vorsitzender:
Ulrich Moormann
(Dienstnehmerseite)
Geschäftsführung: Anja Bickert,
Dipl.-Verw., Amtfrau, Fulda
Ittner, Raphael, Kassel
Kamrad, Anja, Fulda
Keller, Silke, Fulda
Reichardt, Steffen, Fulda
Stanke, Gerhard, Fulda
Steinert, Christof, Domkapitular, Fulda
Diel, Hans-Jürgen, Fulda
Gadziejewski, Justyna, Hanau
Horvath, Henriett, Großkrotzenburg
Lohn, Barbara, Gelnhausen
Mikesic-Golz, Christiane, Großkrotzenburg
Moormann, Ulrich, Fulda
© KODA - Bistum Fulda