Geschäftsstelle der Bistums-KODA
Paulustor 5
36037 Fulda
Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282
Alle Beschäftigten im Geltungsbereich der AVO Fulda haben in den Jahren 2023 und 2024 die steuer- und abgabefreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000,00 €, anteilig zur Arbeitszeit, verteilt auf einen Auszahlungszeitraum vom 01.06.2023 bis zum 29.02.2024 erhalten.
Für alle Beschäftigten in unseren KiTas (SuE-Entgeltgruppen, Anlage 10 AVO) orientiert sich unser AVO-Tarif am Tarifvertrag der Kommunen. Dieser sieht ab dem 01.03.2024 eine Erhöhung der Entgelt um 200,00 € und danach eine Erhöhung um 5,5 % vor.
Entsprechend wird für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst rückwirkend zum 01.03.2024 die wirksame Entgelttabelle des kommunalen TVöD-SuE zugrunde gelegt. Wie im Bistum Fulda üblich, wird diese Erhöhung um den KZVK-Eigenanteil in Höhe von 0,4 % abgesenkt. Die Zulage in Höhe von 130,00 € (bei Vollzeit) in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a (analog TVöD-SuE) wird in die Entgelthöhe eingerechnet.
Für die Entgeltgruppe S 9 wird die im TVöD-SuE-Tarif ab Oktober 2024 geltende Höhe schon auf den 01.03.2024 vorgezogen. Weitere Entgeltbestandteile werden in allen SuE-Entgeltgruppen analog TVöD-SuE erhöht.
Die Laufzeit dieser Anpassung erstreckt sich bis zum 31.12.2024.
Die Entgelte aller anderen Beschäftigten werden zum 01.05.2024 um 200,00 € und dann zum 01.05.2025 um 5,5 %, mindestens jedoch um 340,00 €, erhöht.
Weitere Entgeltbestandteile werden analog TV-L erhöht.
Die Laufzeit dieser Anpassung erstreckt sich bis zum 31.10.2025.
Die monatlichen Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum 01.05.2024 um einen Festbetrag in Höhe von 150,00 € erhöht.
Mit dieser Anpassung sollen im Bereich der AVO Fulda die unterschiedlichen Zeitpunkte zwischen den Tarifverträgen der Kommunen (TVöD-SuE) und der Länder (TV-L) an- und ausgeglichen werden, an denen sich die Entgelte im Bereich der AVO Fulda jeweils orientieren.
Hieraus resultiert folgende Entgeltanpassung für die Jahre 2024/2025:
Anlage 10 AVO Fulda: Die Umwandlungstage können noch bis zum 30.06.2024 beantragt werden.
Anlage 12 AVO Fulda: Die Regelungen zur Altersteilzeit laufen zum 31.03.2024 aus.
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