AVO Fulda

Die Arbeitsvertragsordnung des Bistums Fulda mit Anlagen.


 

Kontakt

Geschäftsstelle der Bistums-KODA


Paulustor 5
36037 Fulda

Anja Bickert
Geschäftsführerin
Tel.: 0661 - 87 430
Fax: 0661 - 87 282



 
Aktuelles

Aktuelle Entwicklungen in der Bistums-KODA im Mai 2024

Mit folgenden Themen befassten sich die Mitglieder der Bestums-KODA in der Plenumsitzung am 27.05.2024:

1. Redaktionelle Durchsicht der AVO Fulda


2. Diskussion über eine "Einspring-Prämie bei Übernahme kurzfristiger Dienste.


3. Umwandlungstage für alle SuE-Entgruppen:


  • Folgender Beschluss wurde gefasst:
       § 2 Absatz 3 Satz 1 der Anlage 10 AVO Fulda wird wie folgt neu formuliert:
       "Beschäftigte, die in der Anlage 10 AVO eingruppiert sind, können bis zum 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres in Textform geltend machen, im                Folgejahr Arbeitsbefreiung ohne Fortzahlung des Entgelts gemäß § 21 bis zu zwei Arbeitstage in Anspruch zu nehmen (Umwandlungstage)."

  • Wegen der Antragsfrist wirkt sich diese Regelung ab dem Jahr 2025 aus.
  • Daneben wurden die Regelungen für Fachkräfte und Zusatzpersonal gemäß § 25 b HKJGB in einer Kindertageseinrichtung diskutiert.