Aktuelles
Aktuelle Entwicklungen in der Bistums-KODA im Juli 2024
Mit folgenden Themen befassten sich die Mitglieder der Bistums-KODA in der Plenumsitzung am 08.07.2024:
1. Redaktionelle Durchsicht der AVO Fulda; Entwicklung einer Arbeitsstruktur der Durchsicht
2. Einspring-Prämie bei Übernahme kurzfristiger Dienste: nach kurzer Diskussion vertagt
3. §§ 28 und 29 AVO Fulda: Abgleich mit neuer Grundordnung wird im AVO-Ausschuss weiter diskutiert.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Änderung der Anlage 10 AVO Fulda:
In Abschnitt A: Tätigkeitsmerkmale gemäß § 1 Absatz 1 der Anlage 10 zu § 37 AVO Fulda werden folgende Änderungen vorgenommen:- In S 2 wird eine neue Fallgruppe 2: Kindergartenhelfer hinzugefügt;
- In S 3 wird die Protokollerklärung Nr. 20 hinzugefügt;
- In S 4, Fallgruppe 1 wird die Protokollerklärung Nr. 20 hinzugefügt;
- In S 8b wird eine neue Fallgruppe 4: Kräfte des Landesprogramms "Sprach-Kita" hinzugefügt;
- Die neue Protokollerklärung 20 lautet: Sonstige Beschäftigte nach § 25 b Absatz 2 Nr. 6 HKJGB.
Aufhebung von Anlagen der AVO Fulda, die keine Gültigkeit mehr haben:
- Anlage 5a zur AVO Fulda (Auszahlung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung für die angestellten Mitarbeitenden des Bistums Fulda) wird mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.
- Anlage 12 zur AVO Fulda (Ordnung zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte) tritt, vorbehaltlich der in Satz 2 getroffenen Übergangsregelung, zum 01.04.2024 außer Kraft. Diese Anlage gilt für Beschäftigte weiter, die bis zum 31.03.2024 einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag für die Vereinbarung eines Altersteilzeitverhältnisses mit ihrem jeweiligen Dienstgeber abgeschlossen haben.
- Anlage 14 zur AVO Fulda (Sonderregelungen für Beschäftigte im Pflegedienst) wird mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.